Ezra 7 (MNG)
1 Nach diesen Begebenheiten nun unter der Regierung des Perserkönigs Arthasastha (d.h. Artaxerxes) zog Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias, 2 des Sohnes Sallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitubs, 3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths, 4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Bukkis, 5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes des Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes des Oberpriesters Aaron – 6 eben dieser Esra zog von Babylon herauf. Er war ein Schriftgelehrter, wohlbewandert im mosaischen Gesetz, das der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte; und weil die gütige Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm waltete, hatte der König ihm alles bewilligt, um was er gebeten hatte. 7 So zog denn mit ihm ein Teil der Israeliten und der Priester, Leviten, Sänger, Torhüter und Tempelhörigen im siebten Regierungsjahre des Königs Arthasastha nach Jerusalem hinauf; 8 und er gelangte nach Jerusalem im fünften Monat dieses siebten Regierungsjahres des Königs. 9 Auf den ersten Tag des ersten Monats nämlich hatte Esra den Aufbruch von Babylon festgesetzt, und am ersten Tage des fünften Monats kam er in Jerusalem an, weil die gütige Hand seines Gottes über ihm waltete; 10 denn Esra hatte sein Streben fest darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und durchzuführen und in Israel Satzung und Recht zu lehren. 11 Folgendes ist nun die Abschrift (= der Wortlaut) des Schreibens, das der König Arthasastha dem schriftgelehrten Priester Esra, der ein Gelehrter in den Worten der Gebote des HERRN und seiner Satzungen für Israel war, mitgegeben hatte: 12 »Arthasastha, der König der Könige (= Großkönig), wünscht dem Priester Esra, der ein vollkommener Gelehrter im Gesetz des Himmelsgottes ist, Heil und so weiter. 13 Von mir ergeht hiermit der Befehl, daß ein jeder, der in meinem Reiche vom Volk Israel und von seinen Priestern und Leviten gewillt ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir soll ziehen dürfen, 14 weil du ja doch vom Könige und seinen sieben Räten gesandt bist, um über die Verhältnisse in Juda und Jerusalem eine Untersuchung anzustellen auf Grund des Gesetzes deines Gottes, das du in deinen Händen hast, 15 und um das Silber und Gold dorthin zu bringen, welches der König und seine Räte dem Gott Israels, dessen Wohnsitz in Jerusalem ist, als Weihgeschenk gespendet haben 16 sowie alles Silber und Gold, welches du in der ganzen Landschaft (= Provinz) Babylon erhalten wirst, mitsamt den Weihgeschenken des Volkes und der Priester, welche freiwillige Gaben für das Haus ihres Gottes in Jerusalem spenden werden. 17 Dementsprechend sollst du für dieses Geld gewissenhaft Stiere, Widder und Lämmer nebst den zugehörigen Speisopfern und den erforderlichen Trankopfern kaufen und sollst sie auf dem Altar eures Gotteshauses in Jerusalem darbringen. 18 Was dann dir und deinen Genossen mit dem übrigen Silber und Gold zu tun gut erscheint, das mögt ihr nach dem Willen eures Gottes tun. 19 Ferner sollst du die Geräte, die dir für den Dienst im Hause deines Gottes übergeben werden, vollzählig vor dem Gott zu Jerusalem abliefern. 20 Und den weiteren Bedarf des Hauses deines Gottes, alle Kosten, deren Bestreitung dir etwa obliegen wird, darfst du aus der königlichen Schatzkammer decken lassen; 21 es wird nämlich von mir, dem Könige Arthasastha, hiermit allen Schatzmeistern (= Finanzbeamten) in der Provinz jenseits des Euphrats der Befehl erteilt: Alles, was der Priester Esra, der im Gesetz des Himmelsgottes gelehrte Mann, von euch verlangen wird, soll pünktlich geleistet werden, 22 bis zu hundert Talenten Silber und bis zu hundert Kor Weizen und bis zu hundert Bath Wein und hundert Bath Öl, dazu Salz in unbeschränkter Menge. 23 Alles, was nach dem Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für das Haus des Himmelsgottes sorgfältig geleistet werden, damit nicht etwa ein Zorngericht das Reich des Königs und seiner Söhne trifft. 24 Weiter sei euch hiermit kundgetan, daß niemand berechtigt sein soll, irgendeinem Priester und Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelhörigen, kurz irgendeinem Diener dieses Gotteshauses eine Geldabgabe, eine Steuer oder Zölle aufzuerlegen. 25 Du aber, Esra, setze gemäß der Weisheit (des Gesetzes) deines Gottes, das in deinen Händen ist, Richter und Rechtspfleger (oder: Schöffen?) ein, die dem gesamten Volke in der Provinz jenseits des Euphrats Recht sprechen sollen, nämlich allen denen, welche die Gesetze deines Gottes kennen, und wer sie noch nicht kennt, dem sollt ihr Belehrung zuteil werden lassen! 26 Jeder aber, der dem Gesetz deines Gottes und dem Gesetz des Königs nicht nachkommt, gegen den soll gerichtlich mit Strenge vorgegangen werden, es sei mit Todesstrafe oder Verbannung, mit Geldbuße oder Gefängnis!« 27 »Gepriesen sei der HERR, der Gott unserer Väter, der dem Könige den Entschluß ins Herz gegeben hat, das Haus des HERRN in Jerusalem zu verherrlichen, 28 und der mich Gnade bei dem Könige und seinen Räten und bei allen einflußreichen Würdenträgern des Königs hat finden lassen, so daß ich, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, schützend über mir waltete, den Mut gewann, Familienhäupter aus Israel um mich zu sammeln, damit sie mit mir nach Jerusalem hinaufzögen!«